Das Risiko des Missbrauchs von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der betriebl. Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen kann regelmäßig nur dann erfolgreich sein, wenn diese gegenseitig Informationen austauschen. Dies gilt sowohl im Verhältnis der öffentlichen Hand ggü. privaten Unternehmen als auch im Verhältnis zweier privater Unternehmen untereinander.
Dr. Jan Byok, Partner und Leiter der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht, mit Einblicken, wie vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit so geschützt werden können, dass der erforderliche Informationsaustausch möglichst sicher erfolgen kann.
Weitere Informationen zu Dr. Jan Byok
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Geschäftsgeheimnisse im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit so geschützt werden können, dass der erforderliche Informationsaustausch möglichst sicher erfolgen kann.
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