Aufhebung von Vergabeverfahren - Gründe und Risiken
Öffentliche Auftraggeber befinden sich schnell in der Situation, dass sie von einem bereits begonnen Vergabeverfahren im Nachhinein Abstand nehmen wollen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann es z.B. vorkommen, dass Finanzmittel fehlen, die Leistungsbeschreibung fehlerhaft ist oder keine annehmbaren Angebote eingegangen sind.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein begonnenes Vergabeverfahren kurzfristig aufgehalten werden kann.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein begonnenes Vergabeverfahren kurzfristig aufgehalten werden kann.
Einschätzungen dazu von unserem Partner Dr. Jan Byok.
Weitere Informationen zu Dr. Jan Byok unter http://www.twobirds.com/de/our-lawyers/d/drjan-byokllm1.
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