Abgrenzung unterschiedlicher Kriterien im Vergabeverfahren
Ziel des Vergaberechts ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für einen konkreten Beschaffungsgegenstand. Je komplexer der Beschaffungsvorgang ist desto, wichtiger ist die vorherige Festlegung von Auswahl, Eignungs- und Zuschlagskriterien, zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters. Die vergaberechtskonforme Aufstellung dieser Kriterien im Rahmen der Ausschreibung und ihre Anwendung im Rahmen der Angebotsprüfung, ist oftmals nicht ganz einfach.
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